Gleichwertige Lebensverhältnisse –
Erwartungen aus Sicht der ländlichen Räume
von Dr. Klaus Ritgen, Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.
alle Fotos: © Stein-Gesellschaft/M. Hibbeler
Jörg Waskönig, Oliver Hemker, Minister Reinhold Hilbers, Prof. Dr. Hubert Meyer, Dr. Dietrich Hoppenstedt, Jörg Bensberg, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Dr. Georg Lunemann (v.l.n.r.)
Die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft hatte am Abend des 12.2.2019 zu einer Diskussionsrunde eingeladen, bei der ein hochrangig besetztes Podium die Frage diskutierte, welche Erwartungen aus Sicht der ländlichen Räume im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bestehen. Teilnehmer der Runde waren der Niedersächsische Finanzminister, Reinhold Hilbers, der Landrat des Landkreises Ammerland, Jörg Bensberg, das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistags, Prof. Dr. Hubert Meyer, sowie der Unternehmer Jörg Waskönig, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Oldenburg. Gastgeber des Abends war die Landessparkasse zu Oldenburg, deren Vorstandsmitglied Olaf Hemker das zahlreich erschienene Publikum zu Beginn der Veranstaltung ebenso begrüßte wie der Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, Dr. Dietrich H. Hoppenstedt. Moderiert wurde die Diskussion durch den Vizepräsidenten der Gesellschaft, das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistags, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke.
Henneke ist auch Mitglied der von der Bundesregierung am 26.9.2018 eingesetzten Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", deren Arbeit den Hintergrund bildete, vor dem in Oldenburg über die praktischen Herausforderungen der Herstellung solcher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland diskutiert wurde. Die Kommission selbst gliedert sich in sechs Arbeitsgruppen, in deren Rahmen ganz unterschiedliche Aspekte behandelt werden. Die Spannbreite reicht insoweit von Fragen der Versorgung mit Infrastrukturen, über "Wirtschaft und Innovation" sowie "Teilhabe und Zusammenhalt" bis hin zum Umgang mit kommunalen Altschulden, wobei mehr als zweifelhaft ist, ob es sich bei den kommunalen Altschulden um ein Thema für die auf der Ebene des Bundes verankerte Gleichwertigkeitskommission handelt (vgl. Henneke, Der Landkreis 2019, Heft 3). Darauf wird zurück zu kommen sein, denn auch die Runde in Oldenburg hat sich dieser Frage gestellt und sie in eindeutiger Weise – und zwar verneinend – beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die Auseinandersetzung über dieses nicht zuletzt aus Sicht der von einer mitunter erdrückenden Schuldenlast betroffenen Kommunen fraglos wichtige, aber eben nicht vorrangig vom Bund zu lösende Problem sich nicht in den Vordergrund drängt, wenn im Mai erste Ergebnisse der Kommissionsarbeit vorgelegt werden sollen und die Politik aufgefordert ist, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Das wäre sehr bedauerlich, denn wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geht, muss – so ein wichtiges Ergebnis der Veranstaltung – in die Zukunft investiert werden!
Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers stellt die Situation der ländlichen Räume im Land Niedersachsen eindrucksvoll dar.
Was das konkret bedeutet, hatte Hilbers bereits in seiner Keynote angesprochen und wurde dann in der Diskussion klar herausgearbeitet: Grundlage der Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume und damit unverzichtbare Voraussetzung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land ist eine ausreichende Versorgung mit Infrastruktur. Und das heißt heute vor allem eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Fest- und Mobilfunknetzen. Waskönig etwa schilderte anschaulich, welche Wettbewerbsnachteile sich für die gerade im ländlichen Raum starke mittelständische Wirtschaft ergeben, wenn diese Netze Lücken aufweisen oder nur einen unzureichenden Zugang zum Internet gewähren. Arbeit im Homeoffice, wie sie sein Unternehmen den Beschäftigten gerne anbieten würde, sei dann bspw. nicht möglich. Auch Hemker hatte in seinen Eröffnungsworten vom Einsatz neuer Kommunikationsmittel in den Filialen der Landessparkasse zu Oldenburg berichtet. Dass es bei der Digitalisierung aber nicht nur um gewerberliche Interessen, sondern auch um zentrale Aspekte der Daseinsvorsorge geht, machte Bensberg deutlich, der insoweit auf den Bildungsbereich oder auch auf den Umstand verwies, dass mit entsprechenden digitalen Angeboten anderenfalls entstehende Lücken in der medizinischen Versorgung geschlossen werden könnten. Dafür brauche man nicht irgendeine Internetanbindung, sondern das "beste Netz". Auch Meyer unterstrich, dass die Errichtung flächendeckender Breitbandinfrastrukturen schlechthin entscheidend sei. Insbesondere dürfe man beim jetzt anstehenden Ausbau des Mobilfunknetzes der neuesten Generation ("5G") nicht Fehler der Vergangenheit wiederholen. Es sei daher nicht hinnehmbar, dass Bundes- oder Landespolitiker sich damit zufrieden geben würden, wenn die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter (nur) zur Versorgung von 98 Prozent der Haushalte verpflichte. Denn bezogen auf die Fläche bedeute dies nur einen Versorgungsgrad von ca. 80 Prozent. Hilbers zeigte sich insoweit offen und meinte mit Blick auf die bevorstehende Frequenzauktion, bei dieser dürfe es nicht in erster Linie darum gehen, hohe Erlöse zu erzielen; vielmehr müsse ein möglichst flächendeckender Ausbau das Ziel sein.
Ein solcher Ausbau macht ganz erhebliche Investitionen erforderlich, die, darin waren sich alle Beteiligten einig, in erster Linie von den Telekommunikationsunternehmen aufzubringen sind. Mit dem allgemein konsentierten Vorrang des privaten Netzausbaus korrespondierte allerdings auch die weitere Erkenntnis, dass dort, wo der Markt versagt, staatliches Engagement erforderlich ist. Hilbers hatte in seiner Keynote die offensichtlich durchaus erfolgreichen Bemühungen zur Sanierung des Landeshaushalts nicht zuletzt mit dem Anliegen begründet, auf diese Weise wieder Mittel für Investitionen in zukunftsfähige Infrastrukturen zur Verfügung stellen zu können. Und er hatte mit spürbarem Stolz verkündet, sein Land werde in der laufenden Legislaturperiode 1 Mrd. Euro in die Digitalisierung investieren. Bensberg freilich goss einiges Wasser in diesen Wein, in dem er betonte, dass 1 Mrd. Euro vom Land oder auch die angekündigten 10 bis 12 Mrd. Euro, die der Bund beisteuern wolle, zwar nominell hohe Beträge seien, sich angesichts eines Gesamtbedarfs von bis zu 100 Mrd. Euro aber eher gering ausnähmen – mit der Folge, dass die Kommunen in die Bresche springen müssten. Auch Meyer sprach davon, die kommunale Ebene habe die Folgen einer Marktversagens auszubaden und werde damit zu Tätigkeiten in Bereichen gedrängt, für die man sich als Landkreis oder Gemeinde eigentlich nicht engagieren wolle. Darin liege auch, so Bensberg, ein wesentlicher Unterschied zu den größeren Städten, in denen darauf vertraut werden könne, dass der Markt entsprechende Angebote selbsttätig zur Verfügung stelle.
Im Gespräch: Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Jörg Bensberg, Landrat des Landkreises Ammerland, Reinhold Hilbers, Niedersächsischer Finanzminister, Jörg Waskönig, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Oldenburg unter Moderation von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Vize-Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V., Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Mitglied der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse"
Das Vorhandensein leistungsfähiger Infrastrukturen (nicht nur im digitalen Bereich) trägt, darin war sich das Podium einig, im Übrigen auch zur Lösung eines der drängenden Probleme des demografischen Wandels bei: der Befriedigung des Fachkräftemangels. Gerade gut ausgebildete Arbeitnehmer – und die Ausbildung durch Unternehmen vor Ort ist, wie Waskönig betonte, der erste und wichtigste Schritt zur Gewinnung von Fachkräften – ließen sich bei ihrer Entscheidung für den Verbleib in ihrer Heimat oder auch für die Rückkehr dorthin von deren infrastrukturellen Ausstattung beeinflussen.
Der kommunalen Ebene kommt bei der Herstellung „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ auch aus Sicht des Niedersächsischen Landkreistages eine entscheidende Rolle zu. Man dürfe sich trotzdem nicht vom Bund „kaufen" lassen
Hätte bei einem unbefangenen Beobachter bei diesen Stand der Diskussion noch der Eindruck entstehen können, die Kommunen würden stets nur nach neuer und weiterer Unterstützung durch den Bund und/oder die Länder rufen, so zeigte der weitere Austausch, dass die keineswegs der Fall ist. Selbstverständlich kann Förderung in strukturschwachen Regionen viel bewirken; das gerade das Weser-Ems-Gebiet – früher in großen Teilen eher wirtschaftsschwach, heute prosperierend – dafür ein gutes Beispiel ist, wurde mehrfach betont. Dabei kommt es aber auch ganz maßgeblich auf die Art der Förderung an. Es reiche nicht, so Hilbers, die Schwachen bloß zu alimentieren; vielmehr müsse Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden, inbesondere durch Investionen in zukunftsfähige Instrastrukturen. Hinzu kommt – und das ist mindestens ebenso wichtig –, dass die Betreifffenen vor Ort selbst aktiv werden. Dabei sind namentlich die Kommunen gefordert. Die Städte, Landkreise und Gemeinden sind, so Hilbers, die Gemeinwesen, in denen die Menschen den Staat am ehesten wahrnehmen. Bensberg bestätigte diese Sichtweise und verwies beispielhaft auf die enge Zusammenarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte in der Weser-Ems-Region. Dort warte man nicht bis Berlin oder Hannover aktiv würden; man ergreife vielmehr selbst die Initiative, was etwa der gemeinsam erarbeitete aktuelle Masterplan "Innovation in der Daseinsvorsorge" zeige. Auch Meyer machte deutlich, dass die Kommunen angesichts der Herausforderungen, die mit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verbunden sind, zunehmend auch neue Aufgaben als Moderatoren und Motivatoren übernehmen müssten.
Damit die Kommunen die ihnen zugedachte Rolle spielen können, müssen sie nicht nur angemessen finanziell ausgestattet werden, was Bensberg und Meyer betonten; sie müssen vielmehr auch in der Lage sein, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Auch Hilbers verlangte den Abbau von Standards, sprach sich für eine "Verantwortungsdelegation" aus und warb für mehr Vertrauen in die kommunalpolitisch Verantwortlichen. Dafür hatte auch Hoppenstedt in seinen Eröffnungsworten geworben und zugleich für eine umfassende Föderalismusdiskussion plädiert.
Zumindest auf Bundesebene scheinen solche Forderungen im Augenblick allerdings wenig Gehör zu finden. Nicht zuletzt der Koalitionsvertrag sei, so Henneke, ganz maßgeblich vom Fürsorgeaspekt geprägt. Ist Deutschland also auf dem Weg von einer föderalen zu einer "förderalen" Republik?
Allerdings ist auch zweifelhaft, dass es unter den auf Länderebene Verantwortlichen noch viele echte "Föderalisten" gibt. Meyer ging sogar so weit, den Ländern vorzuwerfen, sie seien gerade dabei, ihre Eigenstaatlichkeit aufzugeben. Hintergrund dieser starken (aber zutreffenden) Worte ist das von Henneke treffend als "Finanzverfassungsverhunzungsgesetz" gegeißelte Regelungsvorhaben, mit dem nach dem Willen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat u.a. Art. 104b GG modifiziert werden soll (dazu Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes auf BT-Drs. 19/7940; Henneke, Der Landkreis 2019, Heft 3). Die Irrungen und Wirrungen dieser ebenso überflüssigen wie systemwidrigen Änderung des Grundgesetzes können hier nicht in allen Einzelheiten aufgearbeitet werden. Vielmehr muss es mit dem Hinweis sein Bewenden haben, dass sie den Bund ermächtigt, den Ländern zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur Finanzhilfen zu gewähren, und ihn dafür im Gegenzug mit Ingerenz- und Kontrollrechten ausstattet. Henneke sprach vor diesem Hintergrund in Oldenburg davon, dass der Bund damit eine Brandmauer eingerissen habe und nunmehr im Bildungsbereich – bisher ein Arkanum der Länderhoheit – mitwirken könne. Meyer teilte diese Einschätzung. Hilbers dagegen bezeichnete sich zwar selbst als glühenden Föderalisten, warb aber auch für Pragmatismus und rechtfertigte die Kompetenzeinräumung an den Bund mit den besonderen Umständen des Einzelfalls: Im Digitalisierungsbereich sei der Nachholbedarf so groß, dass die Länder sich der Hilfe des Bundes nicht hätten verweigern können. Dass dies ein fadenscheiniges Argument ist, stellt wiederum Meyer klar, der wiederholt dafür plädierte, die Länder (und Kommunen) durch eine Neuverteilung der Steuermittel ihren Aufgaben angemessen zu finanzieren, statt auf zweckgebundene Finanzhilfen zu setzen.
Die Podiumsdiskussion fand großen Anklang beim zahlreich erschienenen Fachpublikum in Oldenburg
Umso erfreulicher, dass alle Beteiligten ein bundesweit (mutmaßlich auf niedrigen Niveau) vereinheitlichtes Bildungssystem ablehnten und insoweit am föderalen Wettbewerb festhalten wollten. Besonders leidenschaftlich hat dies übrigens Hilbers getan, der bei dieser Gelegenheit auch ganz allgemein vor jeder Form der Verantwortungsvermischung warnte; Finanz- und Ergebnisverantwortung müssten zusammengehören. Der Bürger müsse wissen, wen er für Fehlentscheidungen zur Verantwortung zu ziehen habe. Mit Blick auf den Bildungsbereich zurückhaltender äußerte sich lediglich Waskönig, wobei es auch ihm nicht um Einheitlichkeit, sondern vielmehr um Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit ging – eine Forderung, die wiederum von allen mitgetragen wurde.
Hilbers hatte in seiner Keynote gefordert, zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse müsse man nicht nur auf die schwachen Räume schauen, sondern dürfe auch die starken nicht aus dem Blick verlieren. Das mag richtig sein, ändert aber nichts daran, dass es ländliche Gebiete gibt, die aus strukturellen Gründen weniger leistungsfähig sind als andere. Dass diese Räume nicht den Anschluss verlieren dürfen, war unumstritten. Wie ihnen geholfen werden kann, ist das zentrale Anliegen der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse".
Henneke erinnerte vor diesem Hintergrund daran, dass das Grundgesetz bislang drei Instrumente für diese Fälle vorsieht: Die beiden Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG sowie die Investitionshilfen nach Art. 104b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet.
Das Podium stimmte darin überein, dass sich diese Instrumente grundsätzlich bewährt hätten und allenfalls punktuell nachgeschärft werden müssten. Wo eine solche Nachschärfung notwendig wäre, hatte Henneke ebenfalls deutlich gemacht: Die bisher auf den Küstenschutz und die Agrarstruktur bezogene Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a Abs. 1 Nr. 2 GG müsste dringend um den Aspekt der Entwicklung der ländlichen Räume erweitert werden. Dies würde dem Bund die Möglichkeit geben, auch jenseits der Landwirtschaft sinnvolle Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu fördern, was von allen Diskutanten eingefordert wurde. Der Vermittlungsausschuss hat die dazu notwendige Verfassungsänderung freilich mittlerweile von der Tagesordnung genommen und den Ball in das Spielfeld der Gleichwertigkeitskommission gelegt (dazu auch schon Henneke, Der Landkreis 2019, Heft 3, sowie die diesbezügliche Stellungnahme des Sachverständigenrats Ländliche Entwicklung, ebd.). Bleibt zu hoffen, dass die Kommunen diese Vorlage nun aufnehmen und zum Abschluss führen wird.
Wie einleitend schon bemerkt, sind auch die kommunalen Altschulden, namentlich die kommunalen Kassenkredite Gegenstand der Beratungen in einer Arbeitsgruppe der Kommission. Angesichts des geschilderten Verlaufs der Diskussion wird es niemanden verwundern, dass dies auf dem Podium kritisch gesehen wurde. Wer – wie die Diskutanten – dafür eintritt, die begrenzten und nach aktuellen Prognosen eher wieder abnehmenden Finanzmittel des Bundes für Investitionen in zukunftsträchtige Infrastrukturen einzusetzen und die Eigenverantwortlichkeit jeder staatlichen Ebene betont kann der Idee, der Bund möge sich an der Entschuldung einzelner Kommunen maßgeblich beteiligen, naturgemäß wenig abgewinnen. Bei wem insoweit die Hauptverantwortlichkeit liegt, brachte Hilbers auf den Punkt: bei den Ländern.
Ein besseres Schlusswort für diese angeregte und anregende Diskussion hätte man sich in der Tat kaum wünschen können.
Das Veranstaltungsthema lud zu angeregten Diskussionen unter Mitgliedern und Gästen der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V. im Hause der Landessparkasse zu Oldenburg ein.
Programm
18:30 Uhr | Empfang
19:00 Uhr | Begrüßung
Oliver Hemker | Vorstandsmitglied der Landessparkasse zu Oldenburg
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt | Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.
"Gleichwertige Lebensbedingungen" – Erwartungen aus Sicht der niedersächsischen Landespolitik
Reinhold Hilbers | Niedersächsischer Finanzminister
Diskussion
Reinhold Hilbers | Niedersächsischer Finanzminister
Prof. Dr. Hubert Meyer | Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages
Jörg Bensberg | Landrat des Landkreises Ammerland
Jörg Waskönig | Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Oldenburg
Leitung der Diskussion
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke | Vize-Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages
Mitglied der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse"
Anschließend Ausklang mit Imbiss
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