Wehrhafte Demokratie und politischer Extremismus
von Dr. Klaus Ritgen, Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft
alle Fotos: © Stein-Gesellschaft/Himsel
Am Pult: Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft. Auf dem Podium (v.l.n.r.): Prof. Dr. Horst Risse, Dr. Werner Henning, Dr. Jasper von Altenbockum, Dr. Achim Brötel, Prof. Dr. Ulrich Reuter
Das 18. Hauptstadtgespräch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft am 19.9.2024 war dem Thema der Wehrhaftigkeit der Demokratie gegenüber extremistischen Bestrebungen gewidmet. Wie der Präsident der Gesellschaft und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke, in seiner Begrüßung der Gäste herausstellte, hat die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft das Thema zum Gegenstand zweier ihrer Veranstaltungsformate in diesem Herbst gemacht: Anlässlich des Hauptstadtgesprächs diskutierten unter der Leitung von Jasper von Altenbockum (Frankfurter Allgemeine Zeitung) der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Achim Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis), der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Ulrich Reuter, der ehemalige Direktor beim Deutschen Bundestag, Staatssekretär a. D. Horst Risse, sowie Werner Henning, Landrat a. D. des Landkreises Eichsfeld. Vom 11. bis 13.10.2024 war das Thema dann auch Gegenstand ausführlicher Betrachtung im Rahmen des Nassauer Dialogs, einer Veranstaltungsreihe, die sich in erster Linie an einen ausgewählten Kreis von Nachwuchsführungskräften richtet, mit einem allgemein zugänglichen Vortrag am Vorabend aber auch eine breitere Öffentlichkeit erreicht. Für diesen Abendvortrag konnte der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts und Ministerpräsident des Saarlandes a. D., Peter Müller, gewonnen werden, dessen Ausführungen ebenfalls dokumentiert sind.[1]
Dass die Wehrhaftigkeit der Demokratie auf diese Weise zu einem Schwerpunktthema gemacht wurde, ist kein Zufall.[2] Vielmehr erschien es an der Zeit, nach den Kommunalwahlen in acht Bundesländern, der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, der zum Zeitpunkt des Hauptstadtgesprächs noch bevorstehenden Landtagswahl in Brandenburg sowie im Lichte der am Vortag verkündeten Entscheidung des BVerfG zur Bestimmung von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag geboten, eine Zwischenbilanz zu ziehen und Hinweise dazu zu geben, wie mit dem zu erwartenden und durch die Wahlergebnisse bestätigtem Erstarken populistischer bzw. extremistischer Gruppierung im rechten und linken Spektrum umzugehen ist.
Dass es in diesem Zusammenhang vor allem auf den Zusammenhalt der gemäßigten demokratischen Kräfte ankommt, war nicht nur eines der Ergebnisse der angeregten Diskussion der Podiumsteilnehmer, die in ihrem Betätigungsfeld alle auf die eine oder andere Weise mit dieser Herausforderung konfrontiert sind. Vielmehr konnte Henneke schon in seiner Einleitung darauf verweisen, dass es der AfD zwar gelungen sei, in vielen ostdeutschen Kreistagen stärkste Kraft zu werden, in keinem dieser Gremien aber ein Angehöriger der Partei zum Vorsitzenden gewählt wurde.[3] Einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine derartige Personalentscheidung, gleichsam ein Zugriffsrecht der stärksten Fraktion auf den Vorsitz, gibt es ohnehin nicht, wie das BVerfG in seiner erwähnten Entscheidung mit Blick auf die Ausschussvorsitzenden herausgearbeitet hat. Die Inhaber dieser Ämter müssen vom Vertrauen der sie Wählenden getragen sein; die Wahlentscheidung jedes einzelnen Mitglieds eines Parlaments oder einer kommunalen Vertretungskörperschaft ist daher ebenso frei, wie die Betreffenden in ihrer Entscheidung frei sind, ob sie einem Gesetzesvorschlag oder einer Beschlussvorlage zustimmen oder nicht.
Auch wenn es in der öffentlichen Diskussion vor allem um die Rolle und das Auftreten von Extremisten und Populisten in den Parlamenten und Vertretungskörperschaften geht, stellt sich die Frage des Umgangs selbstverständlich auch in anderen Bereichen, namentlich mit Blick auf die Erbringung von Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Darauf machte von Altenbockum zur Eröffnung der ersten Diskussionsrunde aufmerksam und richtete an Reuter die Frage, ob sich die ausgeprägte, in ihrem öffentlichen Auftrag begründete Integrationsfunktion der Sparkassen auch an Extremisten und Populisten richte.
Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
Reuter hatte damit Gelegenheit, seine auch von von Altenbockum zitierte, öffentlich breit rezipierte und vielfach missdeutete Äußerung, dass die Sparkassen nicht neutral sein könnten, wenn es um die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehe, ins rechte Licht zu rücken. Denn – so Reuter – als Teil der „öffentlich-rechtlichen Familie“ könnten die Sparkassen gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht neutral sein, sondern müssten sich auch nach außen für diese Werte einsetzen. Das bedeute selbstverständlich nicht, dass die Sparkassen sich weigern würden, mit Angehörigen populistischer oder extremistischer Gruppierungen Geschäftsbeziehungen einzugehen. Aus der Sicht der Sparkassen seien vielmehr alle Kunden gleich; insbesondere für welche politischen Richtung sich ein Bürger, Gewerbetreibender oder Handwerker engagiere, spiele keine Rolle und dürfe dies angesichts des öffentlichen Auftrags der Sparkassen auch nicht spielen. Richtig sei aber auch, dass es die Sparkassen nicht hinnehmen würden, wenn Teile ihrer Kundschaft – etwa Flüchtlinge – von anderen diskriminiert und ausgegrenzt würden.
Von Altenbockum kam sodann darauf zu sprechen, dass Hass und Hetze gegen kommunale Amtsträger zunähmen und bei einigen – er verwies insoweit auf den Rücktritt des Landrats von Mittelsachsen, der mit der äußerst aktiven Kultivierung seines „Opferstatus´“ einigen Erfolg in der medialen Welt erzielt habe – offenbar die Grenze des Erträglichen überschreite.
Darauf angesprochen meinte Brötel, er wolle sich zum konkreten Fall nicht äußern, teile aber die Auffassung, dass die Übergriffe zunähmen. Insbesondere seit der Corona-Pandemie sei das Klima rauer geworden, die sozialen Medien trügen ein Übriges zur Verschärfung des Meinungsklimas bei. Landräte und andere Amtsträger seien daher heute mehr denn je aufgefordert, ihre aus dem Amt folgende Verantwortung wahrzunehmen und dabei Haltung zu zeigen. In diesem Wort stecke der die Grenzen verdeutlichende Imperativ „halt“. Auch insgesamt gelte, dass der Staat wehrhafter werden müsse. Dazu gehöre auch die effektive Verfolgung von Straftaten. Er selbst habe im Zusammenhang mit Hass und Hetze drei Vorfälle zur Anzeige gebracht; alle drei Verfahren seien eingestellt worden. Wenn dabei den Beschuldigten bescheinigt werde, ihre Taten seien durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt, möge das im strafrechtlichen Sinne zutreffend sein, bestärke die Täter aber in ihrem Tun.
Mit der sich anschließenden, ebenfalls an Brötel gerichteten Frage nach der Zukunft der Kreistage, in denen politische Mehrheiten gegen Extremisten gebildet werden müssten, erreichte die Diskussion den Kern des Themas.
Brötel erinnerte zunächst daran, dass extremistische Parteien ungeachtet jüngster Wahlerfolge in deutschlandweit keiner der kommunalen Vertretungskörperschaften eine Mehrheit besäßen. Auch sei die Wirkmächtigkeit solcher Gruppierung deutlich geringer als auf Bundes- oder Landesebene. In den Kommunen gehe es darum, pragmatische Lösungen zu finden; damit bestünden von vornherein weniger Ansatzpunkte für eine vorwiegend parteipolitisch motivierte Profilierung. Wenn in den Landkreisen, Städten und Gemeinden gute Sacharbeit geleitstet werde, biete man Extremisten wenig Angriffsflächen – ein Punkt, der in der weiteren Diskussion insbesondere auch von Henning unterstrichen und näher erläutert wurde.
Dr. Werner Henning, Landrat a.D., Landkreis Eichsfeld (links) und Moderator, Dr. Jasper von Altenbockum, Präsidiumsmitglied der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.
Henning seinerseits konnte in seinen diversen Beiträgen auf einen breiten Schatz von Erfahrungen zurückgreifen, den er im Kreistag des Eichsfelds mit einer AfD-Fraktion gemacht hat, der auch Björn Höcke angehört. „Meine Vorlagen“, so Henning wörtlich, „waren immer so gut, dass die AfD keine Luft gefunden hat, fachlich in die Themen zu kommen“. Henning nutzte die Gelegenheit aber vor allem dazu, mit Leidenschaft den Wert der kommunalen Selbstverwaltung – deren Einführung für ihn „das größte Erlebnis der gesamten Nachwendezeit“ war[4] – zu unterstreichen. Auch deshalb sei es wichtig, zwischen kommunaler und staatlicher Ebene zu unterscheiden. Wenn etwa bei kommunalen Infrastrukturprojekten Entscheidungen der Vertretungskörperschaften auch von Mandatsträgern extremistischer oder populistischer Gruppierung unterstützt würden, sei das Ausdruck des Willens, die Entwicklung vor Ort voranzubringen, und habe nichts mit der „großen Politik“ zu tun.
Mit diesem Hinweis relativierten die beiden Landräte auch die Ergebnisse einer von von Altenbockum zitierten Studie, die eine Vielzahl solcher „Kooperationen“ aufgeführt hat.
Auch Reuter unterstrich die Notwendigkeit, extremistischen Bestrebungen auf kommunaler Ebene mit guter, akzeptanzfördernder Politik für die Menschen vor Ort und der adäquaten Aufrechterhaltung von Daseinsvorsorgeangeboten zu begegnen, wozu auch die Sparkassen mit ihren Angeboten einen maßgeblichen Beitrag leisteten. Dazu müssten allerdings auch die vom Bund gesetzten Rahmenbedingungen stimmen, was nicht immer der Fall sei. Die Krankenhausreform bspw. führe verbreitet zu Verunsicherung.
Während es – so der vorherrschende Eindruck – auf kommunaler Ebene möglich ist, einen Umgang mit Extremisten und Populisten zu finden, der sicherstellt, dass das Zustandekommen von im Allgemeininteresse liegenden Lösungen nicht erschwert wird, wurde im Bundestag – ähnliches gilt auch für die Landtage – spätestens seit dem erstmaligen Einzug der AfD eine Strategie der Ausgrenzung verfolgt, wie Risse, seinerzeit Direktor beim Bundestag, eindrucksvoll nachzeichnete und diese Strategie zugleich rückblickend eher kritisch bewertete. Diese Ausgrenzung, etwa durch die wiederholte Nichtwahl eines AfD-Mitglieds in das Amt des Vizepräsidenten des Bundestags, habe jedenfalls nicht dazu beigetragen, die Zustimmung zu der Partei in Wahlen auf Bundes- bzw. Landesebene zu verringern. Darüber hinaus sei – so jedenfalls seine Einschätzung – durch diesen Druck von außen ein Prozess der inneren Radikalisierung der Partei vielleicht nicht angestoßen, zumindest aber wohl doch befördert worden. Dieser habe dazu geführt, dass es heute nur noch wenige Vertreter eines nationalkonservativen Lagers in dieser Partei gebe.
Damit war die naheliegende Frage nach einer Alternative zu dieser Strategie aufgeworfen. Allseits betont wurde auch für die Ebenen des Bundes- und der Länder, dass das wirksamste Mittel zur Eindämmung von Extremisten und Populisten eine bessere Politik der demokratischen Parteien sei.
Dr. Achim Brötel, Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, und Präsident des Deutschen Landkreistages (rechts)
Brötel hob etwa hervor, wie wichtig es sei, offensiv um die Wähler – gerade aber auch um die Nichtwähler – zu kämpfen. Auf Nachfrage von von Altenbockum unterstrich Reuter, dass in wirtschaftlicher Hinsicht trotz erkennbarer Herausforderungen kein Grund bestehe, in Pessimismus zu verfallen. Um sicherzustellen, dass die Menschen wieder optimistischer auf die Dinge schauten, sei es aber dringend erforderlich, dass seitens der Politik klar und nachvollziehbar aufgezeigt werde, welche Ziele man verfolge und wie diese Ziele ohne Überforderung verwirklicht werden könnten. Dazu bedürfe es eines Gesamtszenarios mit einigen Kernbotschaften, einer Art Marshall-Plan für den notwendigen Transformationsprozess. Die Sparkassen stünden bereit, an der Verwirklichung solcher Ansätze mitzuwirken, etwa durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für Gründer.
Auch eine bessere Politik wird freilich nicht dafür sorgen, dass Extremisten und Populisten unmittelbar wieder aus den Parlamenten verschwinden. Wenn Ausgrenzung und Brandmauern – die im eigentlichen Wortsinn ohnehin nur einen zeitlich begrenzten Schutz gegen ein sich ausbreitenden Feuer bilden können, worauf Reuter hinwies – nicht weiterführen, was bleibt dann?[5]
Risse kam es zu, die Aufmerksamkeit auf einen in diesem Zusammenhang mitunter nicht ausreichend beachteten Gesichtspunkt zu lenken. Das Konzept der Ausgrenzung, so betonte er, erfasse ja nicht nur die Partei und ihre gewählten Repräsentanten, sondern auch ihre Wähler und Unterstützer. Die Ausgrenzung eines derart relevanten Teils der Bevölkerung sei aber auf Dauer in der Demokratie nicht durchzuhalten. Deshalb sei es zwingend, nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu suchen. Auch wenn zwischen einzelnen Protagonisten wie Höcke auf der einen und der Gesamtpartei AfD auf der anderen Seite unterschieden werden müsse, dürfte eine wie auch immer geartete Form der Zusammenarbeit den anderen Parteien auf Bundes- und Landesebene aber sehr schwerfallen. Die AfD in ihrer gegenwärtigen Gestalt habe, auch dies eine Folge der Ausgrenzung, schlicht die „Anschlussfähigkeit“ verloren.
Um so mehr Hoffnung setzten Risse und die anderen Diskutanten auf die kommunale Ebene. Hier könnten – wie ausgeführt – mit Blick auf konkrete Projekte Brücken gebaut werden, über die in der Zukunft möglicherweise auch in den Ländern oder dem Bund ein gedeihliches Zusammenwirken erreicht werden könne.
Von Altenbockum verwies in diesem Zusammenhang auf die Verhältnisse nach den Wahlen in den drei ostdeutschen Ländern und stellte die Frage in den Raum, ob die CDU – statt auf das BSW zu schauen – nicht lieber das Wagnis einer Minderheitsregierung eingehen solle, auch wenn dann nicht ausgeschlossen werden könne, dass manche Entscheidungen mit Unterstützung auch von Seiten der AfD oder sogar nur mit deren Zustimmung zustande kommen könnten. Henning jedenfalls ließ für diese Lösung ein gewisse Sympathie erkennen und stellte seinerseits in Frage, ob sich – in Thüringen – die CDU in einer im Wesentlichen von Vertretern des linken Spektrums geprägten Koalitionsregierung mit ihren Positionen werde durchsetzen können. Überhaupt sei es fragwürdig, eine Zusammenarbeit mit dem BSW in Betracht zu ziehen, dem auch viele extreme Linke angehörten, gegenüber der Partei „Die Linke“ mit Vertretern wie Bodo Ramelow aber auf einem Unvereinbarkeitsbeschluss zu beharren.
Große Einigkeit herrschte schließlich bei der zum Abschluss der Runde diskutierten Frage, ob ein mögliches Verbot der AfD die Lösung sein können. Nein, so lautet die klare und übereinstimmende Antwort aller Diskussionsteilnehmer.
Bildunter....
Für Risse steht das Institut des Parteiverbots in einem im Grunde nicht auflösbarem Widerspruch zur Idee der Demokratie, weswegen es vom BVerfG zu Recht nicht nur als scharfes, sondern auch zweischneidiges Schwert bezeichnet werde. Das gelte vor allem dann, wenn sich das Verbot gegen eine Partei richte, die von einem erheblichen Teil der Bevölkerung unterstützt werde. Von von Altenbockum darauf angesprochen, verwies Risse ergänzend darauf, dass es sich beim Parteiverbot um eine Besonderheit des deutschen Verfassungsrechts handele. In Europa kenne ansonsten nur noch die Türkei diese Möglichkeit. Insgesamt sei im deutschen Staatsrecht der Glaube ausgeprägt, gesellschaftsrechtliche Probleme mit den Mitteln des Verfassungsrechts in den Griff zu bekommen. Er habe Zweifel, ob dies gelingen könne.
Brötel ergänzte das mit dem Hinweis, das Thema der wehrhaften Demokratie dürfe nicht gleichsam an den Staat delegiert werden. Unsere Vorfahren hätte die Demokratie erkämpft; auch wir müssten wieder für sie streiten. Auch für Henning ist ein Verbotsverfahren der falsche Weg. Die Auseinandersetzung müsse politisch geführt werden. Dem schloss Reuter sich an und warb dafür, wieder stärker auf Kompromisse zu setzen.
Bleibt abzuwarten, ob die Abgeordneten des Bundestages, die gerade dabei sind, einen Parteiverbotsantrag auf den Weg zu bringen, diese Argumente ebenso wie die gleichlautenden Bemerkungen von Peter Müller zu dem Thema hören und angemessen werten werden. Das Hauptstadtgespräch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft jedenfalls hat erneut einen wertvollen Beitrag zu einer aktuellen Diskussion liefern können.
[1] Veranstaltungen | Öffentliche Vorträge | Peter Müller: Wehrhafte Demokratie | Freiherr vom Stein-Gesellschaft e.V. (freiherr-vom-stein-gesellschaft.de
[2] Vgl. dazu auch die Beiträge von Henneke, Der Landkreis 2024, 249 ff. und 280 ff.; Brüning, Der Landkreis 2024, 260 ff.; Ritgen, Der Landkreis 2024, 267 ff.; Waldhoff, Der Landkreis 2024, 283 ff. und Burgi, Der Landkreis 2024, 290 ff. sowie umfassend: Henneke (Hrsg.), Kommunale Demokratie zwischen Beteiligungschancen und Radikalisierungsgefahren, 260 S., Boorberg-Verlag Stuttgart 2024.
Mitglieder des Freiherr-vom-Stein-Alumni-Netzwerkes und Gäste im Gespräch
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V,. und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages (links) im Gespräch mit Dr. Achim Brötel
Programm
17:30 Uhr | Empfang
18:00 Uhr | Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke | Präsident Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.
18.10 Uhr | Podiumsdiskussion
Dr. Achim Brötel | Präsident Deutschen Landkreistag e.V., Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
Prof. Dr. Ulrich Reuter | Präsident Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Prof. Dr. Horst Risse | Staatssekretär a.D., Direktor Deutscher Bundestag a.D.
Dr. Werner Henning | Landrat a.D., Landkreis Eichsfeld
Moderation
Dr. Jasper von Altenbockum | Redakteur Innenpolitik, Frankfurter Allgemeine Zeitung
anschließend Ausklang mit Imbiss
Die Einladungskarte zum Download finden Sie hier:
Zusammenfassung liegt vor!
» mehr
Zusammenfassung liegt vor
» mehr
Cookies:
Diese Webseite nutzt Cookies um unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.