1. Hauptstadtgespräch zum Thema "Jobcenter-Reform", 18.03.2010 bei der KfW, Foto: Stein-Gesellschaft, Jan Zappner
1. Hauptstadtgespräch: Eine Verfassungsänderung soll die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand sichern – Alle Probleme gelöst?
Eine Verfassungsänderung soll die durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung in den Jobcentern legitimieren und damit die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aus einer Hand sichern. Gleichzeitig soll die Arbeit der 69 Optionskommunen grundrechtlich verankert werden. Die Aufhebung der Beschränkung der Option steht zur Diskussion. Diese Zielsetzung basiert auf der Erfahrung, dass nur in Kooperation mit den Kommunen, ihren Ortskenntnissen und regionalen Verbindungen ein flexibles Eingehen auf konkrete Lebenssituationen möglich ist. Nur so wird eine passgenaue Hilfe vor Ort für die betroffenen Menschen garantiert.
Die Absicherung der Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen sowie der Option löst nicht die strukturellen Probleme, die sich aus der Aufgabenübertragung von Bundesaufgaben auf die kommunale Selbstverwaltung ergeben: Der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen steht die Finanzhoheit des Bundes entgegen. Muss der Aufgabenübertragung die notwendige Finanzausstattung (z.B. durch Schlüsselzuweisungen) folgen? Wie weit reicht das Prüfrecht des Bundes zum Mitteleinsatz und darf es so weit gehen, dass der Bund faktisch die Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung bestimmt? Wie weit darf die Übertragung des Vollzugs staatlicher Aufgaben auf die kommunale Selbstverwaltung über-haupt gehen, ohne das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen einzuschränken? Über diese Fragen wollen wir diskutieren.
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